Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ABBEIZBLITZ (Stand 14.09.2014)
1. Maßgebende Bedingungen :
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma ABBEIZBLITZ und Kunden bzw. Lieferanten
richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Andere
allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im
Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Leistungsgegenstand :
Inhalt unserer Leistung ist die chemische, thermische und hydrotechnische
Entlackung der gelieferten Gegenstände.
3. Bestellung :
Bestellung und Annahme sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen
der Schriftform.
4. Preise:
Die Preise der Firma ABBEIZBLITZ für Bearbeitung, Aufmaßarbeit,
Rabatte und Transportkosten richten sich nach der nach Vertragsabschluss gültigen
Preisliste. Ein beim Vertragsabschluss zugrunde gelegter Kostenvoranschlag
ist für die Rechnungserstellung bindend. Die Preise verstehen sich zzgl.
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anfallende Transportkosten
sind gesondert zu bezahlen.
5. Auftragsabwicklung :
Den An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände übernimmt
der Auftraggeber auf eigene Gefahr. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des
zu bearbeitenden Gegenstandes vom Betriebsgrundstück auf den Auftraggeber
über, gleichgültig, ob wir, was auf Wunsch und gegen Berechnung
möglich ist, den Transport ausführen oder Dritte hiermit durch die
Firma ABBEIZBLITZ oder den Auftraggeber beauftragt werden.
6. Lieferung und Lieferverzug :
a) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen
vereinbart, so verlieren vereinbarte verbindliche Lieferfristen ihre Verbindlichkeit,
wenn sie nicht mit Vertragsänderungen schriftlich bestätigt werden.
7.Abholung :
Auftraggeber, die die zu bearbeitenden Gegenstände selbst wieder abholen,
haben dies innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des bei Vertragsabschluss
vereinbarten Liefertermins oder der vereinbarten Lieferfrist zu tun. Für
den Fall der Fertigstellung nach Ablauf von Lieferfrist oder Liefertermin
hat die Abholung innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige
zu erfolgen. Erfolgt eine Abholung nicht innerhalb der in Satz 1 und 2 dieses
Abschnitts genannten Fristen ist die Firma ABBEIZBLITZ befugt, dem Auftraggeber
zur Abholung eine Nachfrist von zehn Tagen zu setzen mit dem Hinweis, dass
nach Ablauf der Frist die zu bearbeitenden Gegenstände auf Kosten des
Auftraggebers bei einer Spedition einzulagern.
8. Gewährleistung :
Die Firma ABBEIZBLITZ übernimmt keine Verantwortung für Schäden,
die durch die Beschaffenheit des eingelieferten zu bearbeitenden Gegenstandes
verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau
erkannt werden können (z.B. Alterungs- oder Zersetzungszustand oder/und
vorherige Be- und Verarbeitung, insbesondere bei mehrschichtigen Farbaufträgen
oder/und ungeeigneter Verleimung oder/und unzureichender Verfugung von Glaseinsätzen).
Es sei denn, die Firma ABBEIZBLITZ trifft ein Verschulden. Dasselbe gilt für
Gegenstände, die nicht für die chemische, thermische oder hydrotechnische
Entlackung geeignet sind oder mit hierzu nicht geeigneten Materialien verbunden
sind, oder diese enthalten, soweit die Gegenstände nicht entsprechend
gekennzeichnet sind oder der Kunde darauf hinweist, oder die Firma ABBEIZBLITZ
dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
9. Rücktritt :
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe
einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar
ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der
Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.
Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf
kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
10. Rückgabe, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug :
a) Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung
der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung
vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung
bekannt.
b) Holt der Auftraggeber die zu bearbeitenden Gegenstände
nicht innerhalb eines Jahres nach dem vereinbarten Liefertermin ab und ist
der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so ist die Firma ABBEIZBLITZ
zur freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber
meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös
bleibt unberührt, soweit dieser den vereinbarten Werklohn zzgl. der Transport-
und Lagerkosten und Verzugszinsen übersteigt.
Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma ABBEIZBLITZ
- unbeschadet seines Rechts zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
- berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, soweit nicht der Auftraggeber nachweist,
dass der Firma ABBEIZBLITZ kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden
ist.
11. Beanstandungen - Mängel :
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe
unter Vorlage der Rechnung gerügt werden. Sie können nur innerhalb
von längstens einer Woche berücksichtigt werden.
12. Haftung :
Soweit die Firma ABBEIZBLlTZ, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet, kann
nur Geldersatz verlangt werden. Die Firma ABBEIZBLITZ haftet in Höhe
des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15 fachen seines Preises für
die chemische, thermische oder hydrotechnische Entlackung und Reinigung der
gelieferten Gegenstände. Es sei denn, der Auftraggeber macht von der
Möglichkeit Gebrauch, die unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwerts
durch Abschluss einer Versicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen. Die
Versicherungsprämie ist vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen und richtet
sich nach dem angegebenen Zeitwert.
13. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit :
Soweit die Firma ABBEIZBLITZ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten
hat, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen:
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand :
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
ist Grundsätzlich der Gerichtsstand Mannheim, es kann aber auch der Ort
sein, an dem die Firma ABBEIZBLITZ eine eigenen Niederlassung/Annahmestelle
betreibt .
15) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und die getroffenen weiteren Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet,
die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst
gleich kommende Regelung zu ersetzen.
ENDE
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