AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ABBEIZBLITZ (Stand 14.09.2014)

1. Maßgebende Bedingungen :
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma ABBEIZBLITZ und Kunden bzw. Lieferanten richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Leistungsgegenstand :
Inhalt unserer Leistung ist die chemische, thermische und hydrotechnische Entlackung der gelieferten Gegenstände.

3. Bestellung :
Bestellung und Annahme sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise:
Die Preise der Firma ABBEIZBLITZ für Bearbeitung, Aufmaßarbeit, Rabatte und Transportkosten richten sich nach der nach Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Ein beim Vertragsabschluss zugrunde gelegter Kostenvoranschlag ist für die Rechnungserstellung bindend. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anfallende Transportkosten sind gesondert zu bezahlen.

5. Auftragsabwicklung :
Den An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände übernimmt der Auftraggeber auf eigene Gefahr. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des zu bearbeitenden Gegenstandes vom Betriebsgrundstück auf den Auftraggeber über, gleichgültig, ob wir, was auf Wunsch und gegen Berechnung möglich ist, den Transport ausführen oder Dritte hiermit durch die Firma ABBEIZBLITZ oder den Auftraggeber beauftragt werden.

6. Lieferung und Lieferverzug :
a) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, so verlieren vereinbarte verbindliche Lieferfristen ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht mit Vertragsänderungen schriftlich bestätigt werden.

7.Abholung :
Auftraggeber, die die zu bearbeitenden Gegenstände selbst wieder abholen, haben dies innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefertermins oder der vereinbarten Lieferfrist zu tun. Für den Fall der Fertigstellung nach Ablauf von Lieferfrist oder Liefertermin hat die Abholung innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige zu erfolgen. Erfolgt eine Abholung nicht innerhalb der in Satz 1 und 2 dieses Abschnitts genannten Fristen ist die Firma ABBEIZBLITZ befugt, dem Auftraggeber zur Abholung eine Nachfrist von zehn Tagen zu setzen mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Frist die zu bearbeitenden Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei einer Spedition einzulagern.

8. Gewährleistung :
Die Firma ABBEIZBLITZ übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten zu bearbeitenden Gegenstandes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkannt werden können (z.B. Alterungs- oder Zersetzungszustand oder/und vorherige Be- und Verarbeitung, insbesondere bei mehrschichtigen Farbaufträgen oder/und ungeeigneter Verleimung oder/und unzureichender Verfugung von Glaseinsätzen). Es sei denn, die Firma ABBEIZBLITZ trifft ein Verschulden. Dasselbe gilt für Gegenstände, die nicht für die chemische, thermische oder hydrotechnische Entlackung geeignet sind oder mit hierzu nicht geeigneten Materialien verbunden sind, oder diese enthalten, soweit die Gegenstände nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Kunde darauf hinweist, oder die Firma ABBEIZBLITZ dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

9. Rücktritt :
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

10. Rückgabe, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug :
a) Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt.

b) Holt der Auftraggeber die zu bearbeitenden Gegenstände nicht innerhalb eines Jahres nach dem vereinbarten Liefertermin ab und ist der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so ist die Firma ABBEIZBLITZ zur freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den vereinbarten Werklohn zzgl. der Transport- und Lagerkosten und Verzugszinsen übersteigt.
Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma ABBEIZBLITZ - unbeschadet seines Rechts zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, soweit nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Firma ABBEIZBLITZ kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Beanstandungen - Mängel :
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Rechnung gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens einer Woche berücksichtigt werden.

12. Haftung :
Soweit die Firma ABBEIZBLlTZ, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet, kann nur Geldersatz verlangt werden. Die Firma ABBEIZBLITZ haftet in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15 fachen seines Preises für die chemische, thermische oder hydrotechnische Entlackung und Reinigung der gelieferten Gegenstände. Es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, die unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwerts durch Abschluss einer Versicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen. Die Versicherungsprämie ist vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen und richtet sich nach dem angegebenen Zeitwert.

13. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit :
Soweit die Firma ABBEIZBLITZ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen:

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand :
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Grundsätzlich der Gerichtsstand Mannheim, es kann aber auch der Ort sein, an dem die Firma ABBEIZBLITZ eine eigenen Niederlassung/Annahmestelle betreibt .

15) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und die getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleich kommende Regelung zu ersetzen.

ENDE

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