WICHTIGE HINWEISE - bitte beachten!!!

Wir sind professionelle Holz+Metall Entlacker, jedoch nicht Materialsachverständige. Aus diesem Grund können wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien nicht in allen Fällen erkennen, um welches Material es sich handelt, in welchem Alterungs- oder Zersetzungszustand sich diese befindet und welche Verarbeitung erfolgt ist. Grund für diese Nichtkenntnis kann z.B. ein mehrschichtiger Farbauftrag sein. Als Auftraggeber/in tragen Sie daher das Risiko, dass sich das von Ihnen an uns übergebene Material nicht zum Ablaugen bzw. Entlacken eignet. Für Schäden, die aus diesem Grunde entstehen, haften wir nicht. Um Sie dennoch vor Schäden zu schützen, erhalten Sie die nachfolgenden Hinweise:

1. Untergrundbeschaffenheit:
Holz ist bekanntlich von ungleicher Beschaffenheit und in seiner Eigenschaft der Zersetzung unterworfen. Es können sich beim Ablaugen von Hart-, Obst- oder Tropenhölzern leichte bis starke Verfärbungen bilden.
Sind die Farbschichten sehr dick aufgetragen, können in Vertiefungen oder Fugen auch Farbreste verbleiben. Spachtel/Abdichtungsmaterialien können angegriffen werden, oder lassen sich nur teilweise oder gar nicht entfernen. Einige Holzarten können nach dem Ablaugen fasrig werden, insbesondere, wenn sie intensiven Witterungsbedingungen aus gesetzt waren oder mit Lasuranstrichen behandelt wurden.

Auch beim abstrahlen oder entfasern von Holzoberflächen mit Glasgries ist immer damit zu rechnen das diese nach der Bearbeitung nicht mehr 100% tig Glatt sind, sondern nach dem bearbeiten sogenannte Auswaschungen b.z.w Rillen aufweisen kann. Auch Furnierte Oberflächen können beschädigt b.z.w durchgeschliffen werden.

Bei der Metallentlackung durch Ablaugen ist auch damit zu rechnen, das eine Zinkoberfläche angegriffen wird b.z.w ganz abgelöst wird.

Beim Abstrahlen von Metall mit Glasgries ist damit zu rechnen das die Oberfläche ein Mattes Erscheinungsbild bekommt.

2. Trotz intensiver Spülmaßnahmen….
…. ist es bei Holz nicht immer möglich, sämtliche bei der Neutralisation entstandenen Salze auszuspülen. Restsalze können in diesem Fall die Holzstruktur beschädigen, unter extremen Bedingungen sogar zerstören. Dies ist dann möglich, wenn bereits vor dem Ablaugen die Oberfläche der Holzteile Schäden wie Pilzbefall oder Einwirkung von UV-Licht aufweisen. Gleiche Holzschäden können bei Holzteilen auftreten die mit dunklen Holzlasuren behandelt wurden. Im Holz verbleibende Restsalze sind stark hygroskopisch und werden bei Einwirkung hoher Luftfeuchtigkeit an die Holzoberfläche gezogen. Sie nehmen dann auf dem Holz weiße Schleier war. Eine Behandlung durch Abbürsten und Nachwaschen mit einem Gemisch aus Essigessenz und Wasser hilft hierbei. Um die Schleierbildungsgefahr (Aussalzungen) zu verringern sollten die Hölzer offenporig behandelt werden. Sinnvoll sind daher Anstrichmaterialien, die das Holz porendicht abschließen. Dies beachten Sie bitte besonders bei Holzbauteilen und Möbeln, wie z.B. bei Fenstern, Fensterläden oder Garteneinrichtungen, die der Witterung ausgesetzt sind. Für solches "Ausblühen" können wir in keinem Fall Haftung übernehmen. Sie sollten daher eine Endneutralisierung und eine entsprechende Oberflächen Behandlung nochmals selbst durchführen.

…. Ist bei der Metallentlackung durch Ablaugen auch unbedingt zu beachten, das es nicht immer möglich oder Garantierbar ist , das alle Laugenreste / Rückstände entfernt werden können, insbesondere in Holkörpern ,wo man nicht direkt mit dem Hochdruckreiniger ect. rankommt oder diese einsehen kann. Sollten Sie jedoch zurückgebliebene Laugenflüssigkeiten/Reste in Holkörpern entdecken, empfiehlt sich diese unbedingt auszutrocknen b.z.w verdampfen zu lassen, z.B. durch das Direkte stellen in die Sonne oder bei Möglichkeit in eine Art Ofen ect. .

3. Durch den Ablaugeprozess dringt Feuchtigkeit in das Holz. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass vor der Nach-/Weiter- oder Endbehandlung eine ausreichende Austrocknung erfolgt. Wir empfehlen hierzu eine Mindesttrockenzeit von 14 Tagen, jedoch ohne diesen Zeitraum als ausreichend garantieren zu können.

4. Beachten Sie bitte, dass furniertes Holz nicht schadlos abgelaugt werden kann. Bei Sperrholz kann ebenfalls die Gefahr der Beschädigung bestehen, da es aus meist mehreren dünnen zusammengeleimten Holzplatten besteht (Furnier ähnlich). Prüfen Sie deshalb selbst vor der Auftragsvergabe, ob die von Ihnen angelieferten Materialien furniert oder massiv sind. Auch für ein schadloses Standhalten der Verleimungen an Holzgegenständen können wir keine Gewährleistung übernehmen, denn es kann passieren, dass sich die Verleimungen beim Ablaugeprozess ganz oder teilweise lösen können.

5. . Bei Glaseinsätzen wie z.B.in Holzfenstern, Glastüren ect. ist meistens nicht genügend Bewegungsfuge innerhalb des Rahmens vorhanden, so kann es durch den Ablaugevorgang zu Spannungsrisse/Brüche an den Gläsern kommen, wie auch evtl. durch das anschließende Abspülen mit dem Hochdruckreiniger können die Glässer komplett zu Bruch gehen und ganz heraus fliegen.
Achtung auch bei Bleiverglasungseinfassungen diese können durch Laugeneinwirkung durchaus auch beschädigt werden.

Das Glas selbst wird von unserer Lauge nicht angegriffen.

6. Metallteile an den zur Verfügung gestellten Materialien sind vor Übergabe an uns auszubauen. Gleiches gilt für Sicherheitsschlösser und auch für Schranktüren. Ganz wichtig ist, dass Sie uns bei Auftragserteilung angeben, ob die Materialien teilweise aus Aluminium bestehen, denn Aluminium nimmt in der Lauge Schaden und ist daher gesondert zu behandeln.

7. Prüfen Sie nach unserer Bearbeitung, vor einer Weiterbehandlung, ob sich der freigelegte und entlackte Untergrund für eine Neubeschichtung eignet. Außerdem empfehlen wir nach der Holzentlackung durch Ablaugen "Alkalibeständige Buntpigmente" für farbige oder getönte Decklackierungen zu verwenden.

8. Wir können für lose, wie fehlende oder beschädigte/zerstörte Kleinteile z.B. aufgeleimte Applikationen aus Holz und gipsartigen Materialien keinerlei Haftung übernehmen. Das gleiche gilt für jeden zustande gekommenen Glasbruch. Sollten Sie das Risiko des Glasbruches vermeiden wollen, ist vor Auftragserteilung der von Ihnen an uns zur Bearbeitung überlassene Gegenstand ohne Glas zu übergeben (Glas wird von uns in keinem Fall selbst demontiert).

Wir bitten Sie die vorgenannten Hinweise unbedingt zu beachten, dann minimieren Sie Ihr eigenes Schadensrisiko und Ihre Erwartungen werden weitgehend erfüllt.

Ihr ABBEIZBLITZ - Team

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